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Betriebliche Altersversorgung
Ab dem 1. Januar 2002 können Arbeitnehmer auf
Grund der Neuregelung im Altersvermögensgesetz verlangen, dass von ihrem
Gehalt jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
der Arbeiter und Angestellten für betriebliche Altersversorgung verwendet
werden (so genannter Anspruch auf Entgeltumwandlung).
Es sind fünf Wege der betrieblichen Altersversorgung
möglich:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Unmittelbare Versorgungszusage.
Wir beraten Sie unabhängig und zeigen den für
ihr Unternehmen günstigsten Weg auf.
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