Betriebliche Altersversorgung

Ab dem 1. Januar 2002 können Arbeitnehmer auf Grund der Neuregelung im Altersvermögensgesetz verlangen, dass von ihrem Gehalt jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten für betriebliche Altersversorgung verwendet werden (so genannter Anspruch auf Entgeltumwandlung).

Es sind fünf Wege der betrieblichen Altersversorgung möglich:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Unmittelbare Versorgungszusage.

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